27.06.2024
Vorsicht: Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) und der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) in Kraft. Diese betreffen unter anderem die jährliche MWST-Abrechnung, die Saldosteuersatz-Methode (SSS-Methode) etc.
Ab 2025 können MWST-pflichtige KMUs mit einem Jahresumsatz von bis zu ca. CHF 5 Mio. die MWST auf Antrag jährlich abrechnen. Dieser Antrag muss bis zum 28. Februar 2025 über das ePortal gestellt werden.
Ab 2025 erhöht sich die Anzahl der Saldosteuersätze auf bis zu neun. Mischbranchen-Sätze werden abgeschafft. Unternehmen mit mehreren Tätigkeiten müssen ihre Abrechnungsmethoden prüfen und anpassen. Jeder Umsatz muss künftig genau einer Tätigkeit zugeordnet werden. Das ist besonders vorteilhaft, wenn Sie eine Vielzahl von Dienstleistungen oder Produkten anbieten, die jeweils unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen unterliegen.
Exportierende Unternehmen verlieren die Möglichkeit, Vorsteuerabzüge über spezielle Formulare geltend zu machen. Für ausländische Unternehmen ist die Nutzung der SSS-Methode ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr zulässig. Diese Mandate müssen auf die effektive Methode umgestellt werden.
Die Regelungen zur Besteuerung von Reiseleistungen durch Reisebüros werden überarbeitet. Nach der neuen Gesetzgebung entfällt die Registrierungspflicht für ausländische Anbieter dieser Dienstleistungen. Für Reiseleistungen gilt künftig generell das Erbringerortsprinzip.
Die Digitalisierung erfasst nun auch die Mehrwertsteuer: Ab 2025 wird die elektronische Einreichung Pflicht. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Abläufe effizienter zu gestalten und den administrativen Aufwand zu verringern. Langfristig wird die verpflichtende Digitalisierung den Weg für weitere Innovationen in der Steuerverwaltung ebnen, wie beispielsweise eine stärkere Automatisierung von Prüfprozessen und die Nutzung von Echtzeitdaten für eine präzisere Steuerplanung.
Zum 1. Januar 2025 treten in der Schweiz Änderungen bei den Mehrwertsteuerregeln in Kraft, die sich auf Unternehmen auswirken können. Es ist entscheidend, diese Neuerungen frühzeitig zu verstehen und die Buchhaltung sowie die Abrechnungen entsprechend anzupassen. Fehlerhafte Deklarationen oder verspätete Anpassungen können zu Korrekturabrechnungen und zusätzlichen administrativen Belastungen führen. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Treuhänder, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die neuen Anforderungen erfüllt und potenzielle Fehler vermieden werden. Ihr Treuhänder unterstützt Sie dabei, Prozesse zu überprüfen, die Buchhaltung zu aktualisieren und gesetzeskonform zu bleiben. So minimieren Sie Risiken und vermeiden unnötigen Aufwand.
Eine Domiziladresse in der Schweiz bietet Unternehmen eine repräsentative Geschäftsadresse in einem wirtschaftlich stabilen Umfeld. Besonders für Startups, KMUs und internationale Firmen ist eine solche Geschäftsadresse ideal, um professionell aufzutreten, ohne hohe Mietkosten für eigene Büroräume. Eine Domiziladresse in der Schweiz, besonders in Städten wie Zürich, steigert das Ansehen und schafft Vertrauen bei Geschäftspartnern und Kunden.
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